Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen
- beglaubigte Übersetzungen.
Von deutschen Behörden wird meist eine Übersetzung von
fremdsprachigen Urkunden gefordert. Diese Übersetzung soll nach
Möglichkeit von einem in Deutschland öffentlich vereidigten Übersetzer
gefertigt werden. Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung in
Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde in
eigenem Ermessen.
Als öffentlich bestellte und allgemein vereidigte Übersetzerin
für die russische Sprache fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen
Ihrer Urkunden an, und bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Übersetzungen.
Apostille / Legalisation von Urkunden
Die Russische Föderation und die Bundesrepublik Deutschland sind
Vertragsstaaten des "Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer
öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 (BGBl. 1965
II, S. 876). Durch diesen Staatsvertrag sind öffentliche Urkunden von
der Legalisation befreit.
An die Stelle einer Legalisation tritt eine Apostille. Die
Apostille wird auf die Urkunde selbst oder auf einem mit ihre
verbundenen Blatt angebracht. Durch die ordnungsgemäße Apostille wird
die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der
Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit
des Siegels oder des Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist,
nachgewiesen.
Die Apostille wird von den zuständigen Behörden des Staates
angebracht, in dem die Urkunde errichtet worden ist.
Bei weiteren Fragen diesbezüglich stehe ich Ihnen
selbstverständliche zur Verfügung.